top of page

Kosten

Wunschfahrten: Bei Wunschfahrten erstellen wir Ihnen unkompliziert und transparent, für Ihre Individuellen Ansprüche einen Preis. 

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für eine Krankenbeförderung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Krankheitsbild des Patienten, der Art der Beförderung und der Versicherungsart. Hier sind einige allgemeine Voraussetzungen:

 

1. Medizinische Notwendigkeit: Eine Krankenbeförderung wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das bedeutet, dass der Patient aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, sich auf andere Weise zu befördern.

 

2. Verordnung durch den Arzt: Eine Krankenbeförderung muss vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dabei muss der Arzt auch begründen, warum eine Krankenbeförderung notwendig ist.

 

3. Geeignete Transportart: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine geeignete Transportart, die dem medizinischen Zustand des Patienten entspricht. Je nachdem, ob der Patient liegend oder sitzend transportiert werden muss, kommen unterschiedliche Transportmittel wie Krankentransportwagen, Rettungswagen oder Taxis mit geeigneten medizinischen Ausstattungen in Frage.

 

4. Versicherungsart: Die Kostenübernahme für eine Krankenbeförderung hängt auch von der Versicherungsart ab. Bei gesetzlichen Krankenkassen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Kostenübernahme zu erhalten. Bei privaten Krankenversicherungen kann es je nach Tarif individuelle Regelungen geben.

 

Es ist wichtig, dass Patienten sich im Vorfeld genau informieren, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für eine Krankenbeförderung bei ihrer Versicherung gelten und welche Nachweise und Dokumente dafür benötigt werden.

Die Beteiligung bzw. Zuzahlung bei einer Krankenbeförderung hängt ebenfalls von der Versicherungsart ab. Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Bei einer Krankenbeförderung im Rahmen einer stationären Behandlung im Krankenhaus entfällt diese Zuzahlungspflicht.

 

Für chronisch Kranke mit einer Zuzahlungsbefreiung gilt auch bei einer Krankenbeförderung keine Zuzahlungspflicht. Es ist daher ratsam, vor einer geplanten Krankenbeförderung mit der Krankenkasse abzuklären, ob eine Zuzahlung notwendig ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um von einer Zuzahlung befreit zu werden.

 

Bei privaten Krankenversicherungen kann die Zuzahlung bei einer Krankenbeförderung unterschiedlich geregelt sein und hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Es ist daher ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten den Versicherungsanbieter zu kontaktieren. 

Stornierung und damit verbundene Kosten: 

Bei Stornierungen von Fahrten behalten wir uns das Recht folgende Gebühren zu verlangen:

- Stornierungen bis zu 24 Stunden vorher: Kostenlose Stornierung 

- Stornierungen bis zu 12 Stunden vorher: 20% der Kosten

- Stornierung bis zu 6 Stunden vorher:  50% der Kosten

- Stornierung bis zu 2 Stunden vorher: 80% der Kosten 

- Stornierung weniger als 2 Stunden: 100% der Kosten.

Danke für's Absenden!

bottom of page